Eintritt / Mutationen
„Nichts ist so beständig wie die Veränderung.“ Diese Weisheit trifft auch auf die Menschen zu, die sich immer wieder geänderten Lebenssituationen gegenübersehen. Einige dieser Ereignisse, die auch für berufliche Vorsorge massgebend sind, sind hier aufgeführt.
Eintritt
Sie treten in die Pensionskasse der Diözese St.Gallen ein, wenn:
- Ihr neuer Arbeitgeber bei der Pensionskasse der Diözese St.Gallen angeschlossen ist und
- Ihr Anstellungsverhältnis länger als drei Monate dauert und
- Ihr Jahreslohn im Minimum der minimalen einfachen AHV-Altersrente entspricht (Stand Januar 2023: CHF 14’700) und
- Sie das 17. Altersjahr vollendet haben.
Nach der Anmeldung durch Ihren Arbeitgebenden Sie von der Pensionskasse der Diözese St.Gallen Ihren persönlichen Versicherungsausweis mit dem Hinweis auf eine mögliche Deckungslücke, sowie einen Einzahlungsschein für den allfälligen Übertrag vorhandener Freizügigkeitsleistungen.
Mutationen
Austritt
Sie treten aus der Pensionskasse der Diözese St.Gallen aus, wenn:
das Arbeitsverhältnis einer versicherten Person aufgelöst wird und der neue Arbeitgebende nicht bei der Pensionskasse der Diözese St.Gallen angeschlossen ist,
oder der Jahresverdienst unter die Eintrittsschwelle (minimale einfache AHV-Altersrente) sinkt
In diesen Fällen haben Sie Anrecht auf eine Austrittsleistung. Sie erhalten vor Ihrem Austritt von Ihrem Arbeitgebenden ein Austrittsformular, mit welchem Sie uns mitteilen können, wie die Austrittsleistung zu vergüten ist. Ohne Meldung Ihrerseits überweist die Pensionskasse der Diözese St.Gallen Ihre Freizügigkeitsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG in Zürich.
Ab dem vollendeten 58. Altersjahr ist der Bezug einer Altersrente möglich.